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Die Geschichte des Gümligenfelds von 1991 bis 2005


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Nachfolgend zählen wir auf, was im Zusammenhang mit der Nutzung des Gümligenfeldes den Bewohnerinnen und Bewohnern von Muri-Gümligen bisher alles mitgeteilt bzw. versprochen wurde:

8.12.91

Botschaft zum Landerwerb im Gümligenfeld: Im Art. 43 des Gemeinde-baureglements (GBR) wird der Zweck dieser Zone wie folgt umschrieben: „Mit der Zone mit Planungspflicht „Gümligenfeld“ wird eine dichte und gestalterisch überdurchschnittliche Überbauung mit breitem Angebot an Arbeitsplätzen für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe angestrebt.“ Das einmal erworbene Land soll nur im Baurecht an Interessenten abgegeben werden.

BauR
1994

Das Baureglement hält in Art. 58 zum Gümligenfeld fest: Zulässig sind Bauten für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe ohne grösseren Publikumsverkehr (insbesondere nicht zulässig sind Einkaufszentren, Freizeitanlagen und andere Nutzungen, die einen grösseren Verkehr zur Folge haben).

26.5.97

Im Erläuterungsbericht zur Überbauungsordnung Gümligenfeld ist eine Definition des Begriffs Fachmarkt aufgeführt: „Unter Fachmarkt sind Verkaufseinheiten zu verstehen, welche nicht Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Insbesondere sind Einkaufszentren, die ein breites, mehreren Geschäftsbereichen angehörendes Warensortiment anbieten, ausgeschlossen“.

 

Im Handelsamtsblatt stellt sich Media Markt wie folgt vor: „Media Markt Video-TV-Hifi-Elektro-Computer-Foto AG. Handel, insbesondere Detailhandel mit elektronischen Geräten aller Art, den zu ihrer Nutzung erforderlichen Geräten, Zubehör und Ersatzteile sowie Vertrieb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art.“

28.9.97

Der Souverain genehmigt die Überbauungsordnung Gümligenfeld, die folgendes festhält: „zulässig sind Nutzungen für Gewerbe-, Produktions- und Dienstleistungsbetriebe sowie Fachmärkte. Ausgeschlossen sind Einkaufs-zentren im Sinne von Art. 24 BauV und andere Nutzungen, die einen grossen Publikumsverkehr in Wohngebieten verursachen.“

21.11.00

An der Sitzung des GGR ging es um den Verkauf der gemeindeeigenen Parzelle im Gümligenfeld. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Nutzung machte der Gemeindepräsident (GP) Dr. Peter Niederhäuser folgende Aussagen:

  • Die zukünftigen Nutzer seien im Bereich Treuhand und Feinelektronik tätig und uns willkommen. Mit beiden Nutzern könnten qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden.“
  • Weiter führte der GP aus: „Zusichern könne er, dass kein grosser oder grösserer Fachmarkt ins Gümligenfeld kommen werde.“

Diese Aussagen führten dazu, dass der GGR mit 29 Ja-Stimmen dem Verkauf an die Rubin Totalunternehmung AG zustimmte, obwohl diese weniger geboten hatte als der 2. Bieter, die Media Markt AG. Da sowohl die Exekutive als auch der GGR den Media Markt nicht wollten, wurde das Bauland der Rubin Totalunternehmung AG zu einem günstigeren Preis verkauft. Rubin Totalunternehmung AG stellte 220 qualifizierte Arbeitsplätze in Aussicht.

18.9. 01

An der Sitzung des GGR vom wollte Andreas Aebi mittels dringlicher Interpellation vom Gemeinderat unter anderem wissen, ob dieser die früheren Aussagen bestätigen könne, dass kein grosser oder grösserer Fachmarkt aufs Gümligenfeld ziehe. Dies sei so, antwortete der Gemeindepräsident (siehe Artikel im Bund vom 20. September 2001 „Probleme wie in Lyssach“).



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