Ordnungswidrigkeit

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Initiative / Gegenvorschlag: Grundlagen, Berichte


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Hier veröffentlichen wir laufend Informationen zum Geschehen im Gümligenfeld.
Neuste Beiträge: in roter Schrift

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Inhaltsverzeichnis (Datumsangabe hinter Kapitelbezeichnung: letztes Update)
Abstracts zu den einzelnen Kapiteln folgen bei Bedarf

A. Der Gegenvorschlag des Gemeinderates

A.1. Die Mitwirkungsvorlage des Gemeinderates (30.4.07)
A.1.1. Änderung Überbauungsordnung Entwurf ) (30.4.07)
A.1.2. Der Erläuterungsbericht (30.4.07)
A.1.3. Die Verkehrsanalyse (Bericht Roduner bsb) (30.4.07)
A.1.4. Pressemitteilung (30.4.07)
A.1.5. Grosser Gemeinderat. Sitzung vom 24.4.07 (...)
A.1.5.1. Referat T. Hanke (...)
A.1.5.2. FDP (...)
A.1.5.3. SVP (M. Bärtschi) (...)
A.1.5.4. SP (...)
A.1.5.5. Forum (...)
A.1.6. Leserbriefe (...)
A.1.7. Mitwirkungseingaben (30.4.07)
A.1.7.1. Aktion (30.4.07)
A.1.7.2. Initiativkomitee (30.4.07)
A.1.7.3. SP (30.4.05)
A.1.7.4. Forum (30.4.05)
A.1.7.5. podium (30.4.07)
A.1.7.6. VCS (3.6.07)
A.1.7.7. FDP (3.6.07)

A.1.8. Mitwirkungsbericht des Gemeinderates (3.6.07)

B. Die Initiative

B.1. Initiativtext (30.4.07)
B.1.1. Pressemitteilung (30.4.07)
B.1.2. Kommentar Gemeinderat Mitwirkungsvorlage (30.4.07)
B.2. Vorprüfungsbericht AGR vom 30.3.06 (30.4.07)


C. Umwelt, Entwicklungsperspektiven, Berichte

C.1. Gegenvorschlag versus Luftverschmutung (NO2) (31.3.07)

Der Gemeinderat stellt für den ESP Gümligenfeld immer wieder die Umweltverträglichkeit der Planung in den Vordergrund. Sei es direkt oder mit einem Hinweis auf den Roduner Bericht. Dabei wird immer nur auf die maximal berechnete Anzahl Fahrten (DTV) Bezug genommen. Werden auch einmal die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) einbezogen, die immerhin seit 1987 in Kraft sind, sieht die Sache etwas anders aus. Betrachten wir doch einmal die tatsächlich gemessenen Luftschadstoffwerte (NO2). Auf der Thunstrasse (kantonale Hauptstrasse, und somit eine der Zufahrtsstrassen zum Gümligenfeld), werden die LRV-Grenzwerte seit Jahren überschritten:
NO2 - Passivsammler-Messungen auf der Thunstrasse in Muri:

Jahr 2001 33 µg/m³ Differenz zum Vorjahr - 2 µg/m³
Jahr 2002 32 µg/m³ Differenz zum Vorjahr - 1 µg/m³
Jahr 2003 33 µg/m³ Differenz zum Vorjahr +1 µg/m³
Jahr 2004 32 µg/m³ Differenz zum Vorjahr - 1 µg/m³
Jahr 2005 34 µg/m³ Differenz zum Vorjahr + 2 µg/m³ !
Jahr 2006 36 µg/m³ Differenz zum Vorjahr + 2 µg/m³ !

Und siehe da. – Mit der Eröffnung des Mediamarktes 2005 in Muri (2000 Fahrten/Tag), stieg der NO2-Wert noch massiv an! - Hier sei noch darauf hingewiesen, dass der erlaubte Grenzwert nach Luftreinhalteverordnung 30 µg/m³ beträgt. Die Werte sind dem aktuellsten Messbericht des BECO entnommen. Gemäss Gegenvorschlag des Gemeinderates (abgestützt auf den Roduner Bericht), soll die Zahl der täglich zulässigen Fahrten (DTV) von 2'500 (Verfügung AGR) auf 6’500 angehoben werden. Dementsprechend wäre auch die Zunahme des Verkehrs auf der Thunstrasse rund drei mal höher, was umgerechnet in etwa 40 µg/m³ NO2 entsprechen würde! Daraus würde eine Grundbelastung in bewohntem Gebiet (Wohnzone II) resultieren, die weit über den Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung liegt. Fazit: Die Umweltverträglichkeit der gesamten Anlage im Endausbau wird aufgrund der Beurteilung (Messwerte BECO) nicht erreicht. Hier sei noch erwähnt, dass die geplanten Neubauten Cash&Carry (Knoten Waldrain) und die Erweiterung Vatter AG in Allmendingen noch zusätzlichen Mehrverkehr über die Thunstrasse verursachen werden, der hier nicht berücksichtigt ist. Es stellt sich sodann die Frage, weshalb der Gemeinderat diese Zahlen nicht veröffentlicht hat. Gibt es einen triftigen Grund, diese Information (auf der Basis tatsächlich gemessener und nicht etwa spekulativer Werte), insbesondere den vielen hundert Anwohnern der Thunstrasse (und Umgebung) aber auch der übrigen Bevölkerung vorzuenthalten? Im Roduner Bericht werden nur die Immissionswerte für die Lärm- aber nicht für die Luftbelastungen dargestellt. Warum wohl? Will der Gemeinderat damit seinen Gegenvorschlag favorisieren und die gravierenden Nachteile gegenüber der Initiative vertuschen, die die Bevölkerung unserer Gemeinde vor exzessiver Schadstoffbelastung schützen will? Übrigens: Das BECO (Volkwirtschaftdirektion des Kantons Bern) weist zwar immer wieder auf den Massnahmenplan Luftreinhaltung 2000/2015 hin, ist aber gleichzeitig zuständig für die Berechnungen bei Fahrleistungen für Verkehrsintensive Vorhaben (VIV). – welch ein Interessenkonflikt! In späteren Beiträgen zur Umweltbelastung sollen hier weitere Immissionen thematisiert werden, u.a. Feinstaub (Feinstaub macht krank), Lärm ("die Gemeinde bunkert sich ein").

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